18.07.2018

Oh Mann, Murphy scheint sich warmgelaufen zu haben und macht uns im Moment ganz schön das Leben schwer. Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.

Unserem alten Aylamädchen geht es richtig schlecht. Die Beine wollen und können sie nicht mehr tragen. Cauda Equina, Spondylose und Arthrosen und ein schwaches Herz. Sie wird von der Physio behandelt, bekommt Auflagen mit Wärmflasche, Massagen aber bis auf ganz kurze Momente wo sie mit Unterstützung und halten ein paar Schritte macht, geht eigentlich nichts mehr außer futtern. Als Mensch wäre Ayla wahrscheinlich Pflegestufe 2, wenn nicht 3. Da kommt in Kürze eine traurige Entscheidung auf uns zu 🙁

 

Da die Netzabdeckung unseres bisherigen Handy Providers schlecht ist entschlossen wir uns zu einem neuen Anbieter zu gehen. Kündigen war ganz einfach aber bei der Rufnummernmitnahme gingen die Probleme los. Der alte Vertrag war ein Geschäftskundenvertrag und lief auf den Tierschutzverein. Alles schien erledigt mit Nachweisen und Vollmachten und zig Formularen, denkste, dauernd hieß es Rufnummernmitnahme verweigert da keine Übereinstimmung mit den Daten des Vertragsinhabers. Nach tagelangen endlosen Telefonaten bin ich heute auf den Grund gestoßen: Beim alten Provider wurden wir unter „Tierschutz Wörrstadt-Hunde“ geführt, wahrscheinlich war das Feld für die Angabe zu kurz um unsere Bezeichnung komplett einzutragen. Beim neuen Provider habe ich aber natürlich bei den ganzen Nachweisen den kompletten Namen eingetragen und somit war keine Übereinstimmung gegeben. Nun ist zwar der Grund gefunden, ob das dann aber letztlich dazu führt, dass es endlich mit der Rufnummernmitnahme klappt steht in den Sternen. Wenn ihr also ab Morgen oder spätestens Übermorgen das Tierheimhandy und die seit 15 Jahren bekannte Nummer nicht mehr erreicht, nicht wundern sie ist abgeschaltet. Erspart uns sicherlich eine ganze Reihe blöder Anrufe aber es ist natürlich auch wichtig erreichbar zu sein. Apropos erreichbar sein. Vorhin erhielten wir eine Anruf aus Bad Ems wegen einer wilden Katze da außer uns kein Tierheim in der näheren Gegend erreichbar war…

Nachdem der Telefonmarathon mit den Providern vorbei war, kam der entsetzte Anruf einer Helferin, die die scheue Kisha beim spazieren gehen verloren hatte. Kisha erschrak sich vor ein paar plötzlich auftauchenden Menschen und startete in ihrer Angst einfach durch. Die Helferin verlor die Leine und weg war das scheue Reh. Sie lief Richtung Bahn, was einem allein bei dem Gedanken das Blut in den Adern gefrieren lässt. Inzwischen waren alle Helfer zusammengetrommelt und schwärmten aus, um Kisha zu suchen. Wir fanden sie nur, weil das neongelbe Band der Flexi aus einem dichten Gebüsch direkt unterhalb des Bahndamms lugte und so auffällig war. Ohne das hätten wir sie nicht gefunden. Das sind immer schreckliche Momente und die Erleichterung ist riesengroß, wenn es mal wieder gut ausgegangen ist…

So und was jetzt kommt, das ist wirklich harter Tobak und sehr schwer verdaulich:

Vor ein paar Wochen hat einer unserer mega jagdtriebigen Hunde mit übersteigertem Beutetriebverhalten sich unterwegs in einer Verkettung unglücklicher Umstände eine ältere kleinere Hündin gegriffen und ziemlich verletzt. Die Hündin wurde von ihrer Besitzerin sofort in eine Tierklinik gebracht, behandelt und für einige Tage stationär aufgenommen. Wegen akuter Wundheilungsstörungen musste sie erneut für mehrere Tage in die Klinik. Wir haben den Schadensfall unserer Haftpflichtversicherung gemeldet und waren sicher, dass von dort alles geregelt wird. Ich hole jetzt mal tief Luft und teile mit euch die Entscheidung der Versicherung, die an die Halterin des verletzten Hundes ging:

„Bei Eintritt eines Haftpflichtschadens werden die erstattungsfähigen Kosten, die notwendig sind, um einen schadenfreien Zustand wieder herzustellen dadurch begrenzt, dass sie verhältnismäßig sein müssen. Dies gilt auch bei der Verletzung eines Tieres. Wann ist die Verhältnismäßigkeitsschwelle erreicht? In einer Entscheidung vom 11.04.2011 urteilte das OLG München, dass die Verhältnismäßigkeitsschwelle beim sechsfachen Wert des verletzten Tieres liegt.

Sie haben Ihren Hund im Alter von 1-2  Jahren gegen eine Schutzgebühr von 100,00 € erhalten. Bei einem in Anbetracht des Alters (11 Jahre- Anmerk. von mir) großzügig angenommenen objektiven Wert des Hundes von 100,00 € übersteigen die Tierarztkosten von 5329,16 € die Verhältnismäßigkeitsschwelle bei Weitem.

Wir möchten jedoch auch die enge Verbundenheit zwischen Ihnen und Ihrem Hund berücksichtigen und erstatten Ihnen deshalb einen Betrag von 1000,00 €“

Heißt, hätte unser Hund z.B. einen hochprämierten Deckrüden verletzt, wären die Tierarztkosten ohne Diskussion in Gänze bezahlt worden, denn der wäre ja viel mehr wert gewesen als der kleine alte Hund. Ich kann das alles so nicht glauben, aber ein Gespräch mit unserem Rechtsanwalt hat mir die letzte Hoffnung geraubt, dass da was zu machen ist. Da wir eine Kostenübernahmeerklärung abgeben mussten, damit die Hündin behandelt wurde, müssen wir jetzt die Differenz von 4329,16 an die Klinik bezahlen. Rumms, das ist ein fetter Schlag ins Kontor, zusammen mit den über 4000,00 € die ich diese Woche schon an zwei andere Tierärzte bezahlt habe und den beiden Operationen von Dobby und Yaska nächste Woche, die mindestens mit weiteren 3000,00 zu Buche schlagen, bringt uns das jetzt ganz gut an unsere Grenzen. Solltet ihr ein paar Euronen übrig haben und uns helfen diese enormen Kosten zu tragen, wären wir sehr, sehr glücklich.

So, ich habe fertig für heute, echt, es wäre jetzt langsam mal gut und Murphy könnte unseretwegen einfach mal in Urlaub fahren oder jemand anderen heimsuchen…

 

 

 

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