10.10.2021

Sienas Behandlung schlägt an. Die große Beule am Oberschenkel hat sich geöffnet und ist am abheilen. Morgen wird Blut genommen, um die Nierenwerte zu überprüfen. Mal schauen was die Tierärztin meint, wann wir den nächsten Abstrich machen können, um zu sehen wie es mit den multiresistenten Keimen steht. Weiter Daumen drücken!!!

Ich hatte euch vor einer Weile gebeten eine Petition zu unterschreiben in der es um den alleinigen Tierarztvorbehalt bei Homöopathika ging. Leider haben sich nicht genug Menschen dafür interessiert, die Folgen werden gravierend sein:

„Das TAMG, Tierarzneimittelgesetz, ist vom Bundespräsidenten am 27. September, also einen Tag nach der Bundestagswahl, in der Fassung mit dem alleinigen Tierarztvorbehalt für Homöopathika ausgefertigt worden.

Das bestätigte die Pressestelle des Bundespräsidialamtes eben auf erneute Nachfrage. Das Gesetz sei verfassungskonform zustande gekommen und ist auf dem Weg in die Redaktion des Bundesgesetzblatts. Wenn es also in der nächsten Ausgabe erscheint, ist es Inkraft getreten und damit rechtswirksam. Das Bundespräsidialamt hat uns nicht, wie von der Presseabteilung versprochen worden war, informiert.
Für Hunderte Kollegen bedeutet das ein faktisches Berufsverbot ab 1. Febraur 2022.
Noch einmal: Hier wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, dessen ganz eindeutige Absicht darin besteht, die Tierhomöopathie in Deutschland zu beseitigen. Warum, weil die Mehrheit der in Deutschland ausgebildeten Tierärzte aufgrund der Ausbildungssituation an deutschen Universitäten, wenn überhaupt eine allopathische Verordnung potenzierter Mittel praktiziert, was mit der ganzheitlichen Tierhomöopathie nichts gemein hat.
Die, die in aufwendigen Ausbildungen sich das ganzheitliche Wissen, originäre homöopathische Wissen, in sehr teuren und langjährigen Ausbildungen erworben haben, dürfen keine Homöopathika für Tiere mehr verschreiben und die Tierhalter, die Homöopathika an ihrem Tier anwenden, ohne zuvor Erlaubnis dafür beim Tierarzt eingeholt zu haben, machen sich ab 1. Februar 2022 strafbar.
Es bleibt jetzt nur noch der Klageweg, um den Bestandsschutz der Praxen zu erreichen.
Und den Tierhaltern sei empfohlen, sich noch bis zum 1. Februar 2022 ausreichend mit Mitteln und mit Wissen einzudecken, um hier die Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen, also in die Selbstverantwortung zu gehen, da davon auszugehen ist, dass eine notwendige Neuregelung der jetzigen Rechts-Lage, drei bis sechs Jahre in Anspruch nehmen wird.
Das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg hat die Tierhalter, insbesondere im Nutztier-Bereich in Antwortschreiben, die auf Briefe aus dieser Petition erfolgt sind, aufgefordert, sich umgehend dann mit dem Ministerium in Verbindung zu setzen, wenn es hier in der Praxis zu Problemen kommen sollte.
Und auch Bayern hat signalisiert, dass man an einer umgehenden Novelle des jetzt verabschiedeten Gesetzes interessiert sei, wobei Bayern die rechtliche Gleichstellung von Tierhomöopathen oder Tierheilpraktikern in diesem, im TAMG geregelten Bereich, offenbar ablehnt. Das wiederum deckt sich mit der Info, dass es insbesondere die CDU(CSU) war, die im Gesetzgebungsverfahren sich geweigert hatte, den Tierarztvorbehalt analog zu der von den Engländern ausgehandelten Version zu erweitern. Die Engländer hatten vor dem Brexit darauf bestanden, dass deren Tierhomöopathen in die Regel mit einbezogen werden und eine Gleichstellung zu den Tierärzten in Bezug auf Homöopathika erlangen.
Bitte zeichnet hier weiter, weil es nicht nur um das Berufsverbot für Klassische Tierhomöopathen geht, sondern um die Abschaffung der Therapiefreiheit für Tiere im europäischen Raum, von der jeder einzelne Tierhalter bestroffen ist.
Einmal mehr wurde über die Regeln der Normen zu Arzneimitteln das Interesse der Pharmaindustrie begünstigt, indem der Warenverkehr chemischer Produkte gesichert worden ist und der nicht unerhebliche Warenfluss der Homöopathika im Tierbereich praktisch eingeschränkt wird. Der Sinn der EU-Bio-Verordnung wurde komplett von der Industrie ausgehebelt.
Bereits die Novelle des Arzneimittelrechts 2006 hat seinerzeit einigen wichtigen Herstellern homöopathischer Mittel die Existenz gekostet, was die homöopathische Branche widerstandslos zur Kenntnis genommen hat. Die Integration der Homöopathika ins Arzneimittelrecht, Rote Listen, etc., die insbesondere von der homöopathisch arbeitenden Ärzteschaft (aus nachvollziehbaren Gründen) als Fortschritt gepriesen worden war, war ein riesiger Fehler und wird langfristig auch wohl im Humanbereich dafür sorgen, dass auch hier der Verkehr von Homöopathika weiter für die nichtapprobierten Therapeuten eingeschränkt werden wird. Vollkommen übersehen wird dabei, dass es die nichtapprobierten Therapeuten in Europa sind, die die Lehre Hahnemanns bislang am Leben erhalten haben. Homöopathie wird also in Zukunft dann so genannt, wenn dem (Tier-) Patienten potenzierte Mittel verschrieben werden, ungeachtet der Handlungs- und Auswahlgrundlage.
Mit Homöopathie hat das dann nicht mehr sehr viel zu tun, wohl aber mit einer Verschreibung potenzierter Mittel nach allopathischen Kriterien. Hahnemann hat den Grundsatz similia similibus currentur formuliert, der nicht bedeutet morbus similia currentur. Für die klassische Homöopathie mit ihrem ganzheitlichen Ansatz und sehr deutlichen Unterschieden in der Praxis für die Patienten war der 27. September 2021 ein weiterer schwarzer Tag.“

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