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    Vereinfachter Spendennachweis bis 200 €

    Der sogenannte vereinfachte Spendennachweis einer Gebietskörperschaft oder aber auch einer gemeinnützigen Einrichtung (z.B. Verein, Kindergarten) mittels Überweisungsträger / Einzahlungsbeleg ist jetzt für Einzelspenden bis 200 € möglich (bisher 100 €). Für Spenden bis zu dieser Höhe reicht künftig also ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus.

 

 

Überwältigende Resonanz auf Kampagnenstart und erste Erfolge

Die Resonanz auf den Start der ETN-Kampagne gegen die italienische Hundehölle  war überwältigend: Innerhalb von nicht einmal zwei Wochen unterzeichneten über  2.500 Menschen die Petition gegen die Missstände in den Canili. Und noch immer wächst die Zahl der Unterschriften täglich. Viele Menschen waren erschüttert und  fassungslos darüber, dass in einem Land wie Italien Hunderttausende Hunde unter katastrophalen Umständen vor sich hin vegetieren: Sie leiden an nicht  behandelten Wunden und Krankheiten, liegen auf blankem Beton. Auslauf, Zuwendung  oder Pflege gibt es keine. Notdürftig werden sie mit Abfällen am Leben erhalten - allein um des Profits willen. Denn der Unterhalt von Hundelagern hat sich zu  einem lukrativen Geschäftszweig entwickelt.

 

Die kleine rehbraune Hündin hat es geschafft. Gerade erreichte uns dieses  Foto. Es ist die erste Aufnahme von ihr in Freiheit, die unsere Mitarbeiter in ihrer Freude über die gelungene Rettung gemacht haben. Daher bitten wir Sie, die schlechte Qualität des Fotos zu entschuldigen.

Dass die Betreiber kein Interesse daran haben, Hunde an tierliebe Menschen zu vermitteln, haben auch wir erfahren. Bei seinem Besuch in Italien im Dezember  2009 fiel Wolfgang Stephanow eine kleine Hündin besonders auf. Sie drückte sich ans Gitter und genoss ganz offensichtlich jede Berührung durch die Absperrung aus Draht. Mit ihren traurigen Augen schien sie ihn anzuflehen, sie aus dem Lager zu befreien. Die rehbraune Hündin ging Wolfgang Stephanow nicht mehr aus  dem Kopf. Er bat italienische Tierschützer ihm zu helfen und sie aus dem Hundelager zu befreien. Gegen den heftigen Widerstand der Betreiber der Canile und nur durch ständiges Insistieren erlangte die Händin schließlich fast einen  Monat später endlich die ersehnte Freiheit. Nun wird sie erst einmal medizinisch versorgt und kastriert, bevor sie in tierliebe Hände vermittelt wird.

Die kleine Kurzhaarhündin hat es geschafft. Doch Hunderttausende warten  darauf, auch nur eine Chance zu bekommen, ein tierliebes Zuhause zu finden. Daher bitten wir Sie: Unterstützen Sie uns! Unterschreiben Sie die Petition!  Machen Sie auch Freunde, Bekannte und Verwandte auf die Missstände aufmerksam und fordern sie auf, ebenfalls die Petition zu unterzeichnen. Und unterstützen Sie uns auch durch Ihre Mitgliedschaft. Helfen Sie uns zu helfen.

Weitere  Informationen zur Protestaktion

Bitte helfen auch Sie, damit wir Tieren helfen können! Spenden Sie oder  werden Sie Mitglied im ETN.
Europäische Tier- und Naturschutz e.V.
Dresdner Bank, BLZ 370 800 40, Konto 02 14 24 30 01

Spenden  Sie hier online und helfen Sie den Tieren.

 

 

 

Verantwortlich für diesen Newsletter

Europäischer Tier- und Naturschutz e.V

Wolfgang Stephanow
Todtenmann 7 / Hof Huppenhardt
D-53804 Much
Deutschland

 

Sprühhalsbänder: Köpfchen statt Knöpfchen...
  (Clarissa v. Reinhardt, animal learn)

 ...das gilt auch für die viel gepriesenen Sprühhalsbänder, die in verschiedenen Ausführungen den Markt erobert haben. Spätestens seit uns Hundenanny Katja Geb-Mann allwöchentlich im deutschen Fernsehen vorführt, wie jeder Hund, ganz gleich welches Problem er seinen Haltern vermeintlich oder tatsächlich bereitet, mit Einsatz einer Fernbedienung in das Verhalten gepresst werden kann, das Herrchen oder Frauchen beliebt, finden die Halsbänder, die einen angeblich völlig harmlosen Spraystoß von sich geben, steigenden Absatz.

 

Doch schon der gesunde Menschenverstand lässt einen aufhorchen, wenn Hersteller und Anwender behaupten, dass der jederzeit auszulösende Sprühstoß für den Hund "gar nicht schlimm" sei. Da fragt man sich doch selbst nach nur kurzem Nachdenken, wie es denn möglich sein soll, instinktive, genetisch fixierte Verhaltensweisen wie zum Beispiel das Jagdverhalten durch etwas zu unterdrücken, das dem Hund gar nichts ausmacht?!

Dem Hundehalter wird generös angeboten, das Gerät doch selbst mal in die Hand zu nehmen oder um den Hals zu legen, während der Trainer den Auslöser betätigt... und tatsächlich, so schlimm war das doch gar nicht. Ein kurzes "Zischhhh" mit etwas feucht-kalter Luft. "Ja", bestätigt der überzeugte Hundehalter, "das war gar nicht schlimm.

 

" Was Hersteller und Trainer jedoch geflissentlich verschweigen (aus Unwissenheit oder in betrügerischer Absicht?!), ist die Tatsache, dass plötzlich auftretende, nicht eindeutig zuzuordnende
Zischlaute beim Hund als Angst auslösende, sogar lebensbedrohliche Laute abgespeichert sind, bei denen sofort die Flucht ergriffen werden muss.

Jeder kennt den Anblick eines Hundes, der sich selbst im Körbchen `zig mal um die eigene Achse dreht, bevor er sich schließlich gemütlich niederlegt. Es handelt sich bei dieser Verhaltensweise um  ein Erbe aus den Zeiten, in denen der Hund noch weitgehend draußen in Freiheit lebte. Bevor er sich hinlegte, drehte er sich mehrfach im Gras oder Laub, um die ausgesuchte Liegestelle als ungefährlich abzusichern. Sollte beim Drehen ein Zischlaut (zum Beispiel von einer Schlange) zu hören sein, würde er sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen.

Biologisch sinnvoll... und diesen genetisch fixierten, Angst auslösenden Zischlaut bringen wir Menschen nun in den unmittelbaren Kopfbereich des Hundes! Und drücken vielleicht gleich mehrfach das Auslöseknöpfchen, worauf der Hund ganz leicht nicht nur in Angst, sondern sogar in Panik versetzt werden kann - ohne die Möglichkeit, sich durch die Flucht zur retten!

 

Eigentlich ist dieser Umstand allein schon Grund genug, niemals zu erlauben, dass einem uns anvertrauten Lebewesen ein solches Gerät angetan (im wahrsten Sinne des Wortes!) wird. Es gibt aber noch mehr Probleme:
Der Hund weiß nie, wann und vor allem warum der Sprühstop ausgelöst wird, befindet sich also in ständiger Erwartungsunsicherheit. Wer wissen möchte, wie sich das anfühlt, dem empfehle ich folgendes Eigenexperiment, das nicht in Anwesenheit eines Hundes durchgeführt werden sollte, damit dieser nicht unnötig verunsichert wird:

Bitten Sie ein Familienmitglied oder einen Freund, Sie wirklich stark zu erschrecken, zum Beispiel durch einen lauten Schrei oder dadurch, dass er plötzlich die Stereoanlage zu voller Lautstärke aufdreht oder zwei Töpfe aufeinander schlägt, wenn Sie gerade überhaupt nicht damit rechnen, sich zum Beispiel entspannt im Sessel zurücklehnen oder gerade mit Freunden Karten spielen.

Das Experiment sollte mindestens mehrere Stunden, am besten ein oder zwei Tage dauern und der
Schreckreiz sollte in dieser Zeit mehrfach ausgelöst werden - ohne dass Sie wissen, wann dies sein wird. Sie werden merken, dass der eigentliche Reiz, wenn er dann endlich auftritt, bei weitem nicht so schlimm zu ertragen ist, wie die zermürbende Warterei auf ihn. Obwohl man ihn fürchtet, wünscht man ihn schon beinahe herbei in der Hoffnung, dann wieder eine Weile Ruhe zu haben, was aber nicht so ist, da er kurz nach dem Auftreten ein zweites oder drittes Mal ausgelöst wird und dann wieder stundenlang gar nicht, ganz wie es Ihrem Helfer beliebt. Keine angenehme Vorstellung, nicht wahr?!

Aber es gibt noch weitere Probleme. Gleich mehrere ergeben sich aus der Tatsache, dass Hunde über gedankliche Verknüpfung lernen. Trägt der Hund das Halsband und erhält den Sprühstoß, wenn er zum Beispiel auf mehrfachen Zuruf nicht kommt, so möchte der Mensch ihm damit zeigen, dass er dafür mit Schreckreiz bestraft wird, dass er ungehorsam ist. Es kann aber gut sein, dass er in genau diesem Moment zu einem kleinen Kind, einem Jogger oder einem anderen Hund schaut  und den Strafreiz damit verbindet. Das Ergebnis ist dann ein Hund, der noch immer nicht besser auf Abruf reagiert, dafür aber Ängste, evtl. sogar durch die Angst ausgelöste Aggressionen, gegen das entwickelt, was er gerade sah. Die Hundehalter sind dann ratlos, weil ihr Hund "plötzlich" kleine Kinder meidet oder Jogger anknurrt, mit denen er doch bisher bestens auskam.

 

Viele solcher Beispiele finden sich in meiner Hundeschule ein, erst kürzlich ein Rodesian Ridgeback Rüde, dessen Sprühhalsband immer ausgelöst wurde, wenn er zum Wildern durchbrennen wollte. Bei diesen Spaziergängen war allerdings auch immer seine Gefährtin, der Zweithund der Familie, anwesend. Die Halter kamen nun nicht wegen des unerwünschten Jagdverhaltens zu mir in die Hundeschule, mit dem sie sich inzwischen abgefunden hatten, sondern  weil der Rüde seit Wochen die Nähe der Hündin mied. Immer wenn diese den Raum betrat oder sich, so wie früher, zu ihm kuscheln wollte, verließ er mit ängstlichem Gesichtsausdruck das Zimmer und das konnte man sich nicht erklären... Was hatte man diesen beiden Hunden angetan!
Welche Gefühle wurden in den Tieren ausgelöst?! Der Rüde hatte nun Angst vor seiner Gefährtin, die er früher heiß und innig liebte, während diese nicht verstehen konnte, weshalb er, der vorher imme leidenschaftlich mit ihr spielte und tobte, sie jetzt mied.

 

Die gleiche Trainerin, die den Einsatz des Sprühhalsbandes empfohlen hatte, empfahl jetzt übrigens, einen der Hunde abzugeben, weil dieTiere sich unterschiedlich entwickelt hätten und einfach nicht mehr gut zueinander passen würden. Die Ängste des Rüden erklärte sie über die angeblich dominante Ausstrahlung der Hündin.

Man könnte weinen, wenn Hunden mit einem solchen Schicksal gegenüber steht - oder es
packt einen einfach nur die Wut.

Die Probleme gehen noch weiter, denn nichts generalisiert sich bei Hunden so schnell, wie Geräuschangst. Nicht nur dieser Rüde, sondern auch zahlreiche andere Hunde entwickeln nach Einsatz des Sprühhalsbandes Ängste vor allen möglichen Geräuschen. Das Öffnen einer kohlsäurehaltigen Getränkeflasche, das Zischen von heißem Fett in der Pfanne, Knall- und Schussgeräusche, die dem Hund vorher egal waren, versetzen ihn jetzt in Angst und Schrecken. Der oben erwähnte Ridgeback Rüde zum Beispiel verzog sich mit eingezogener Rute unter den Tisch des Besprechungsraums, als ich eine Wasserflasche öffnete.

Dies tat ich nicht, weil ich Durst hatte - trauriger Weise gehört es inzwischen schon fast zum Standardprogramm beim ersten Kennenlernen  und Analysieren eines mir vorgestellten Hundes auszutesten, ob er  schon mit Sprühhalsband gearbeitet wurde und welche Wunden dies an seiner Seele hinterlassen hat. Die Halterin war auch sehr erstaunt, als ich ihr nach dem "Flaschentest" auf den Kopf zusagte, dass an ihrem Hund sicher schon mit Sprühhalsband gearbeitet worden war.

Das wollte sie mir eigentlich gar nicht erzählen, weil sie schon gehört hatte, dass ich gegen den Einsatz dieser Geräte bin. Nachdem ich sie auf die Reaktion ihres Hundes hingewiesen hatte, war sie sehr betroffen.

Und wütend, nachdem ich ihr erklärte, weshalb ihr Rüde jetzt Angst vor der Hündin und vor allen möglichen Geräuschen hatte. Wütend auf die Trainerin, die sie auf diese "unerwünschten Nebenwirkungen" nicht aufmerksam gemacht, sondern immer erklärt hatte, wie harmlos der Einsatz des Gerätes sei. Für mich stellt sich die Frage, ob Kollegen, die es einsetzen, um diese Nebenwirkungen nicht wissen, oder ob sie diese bewusst verschweigen, weil kaum jemand bereit wäre, den Einsatz zu erlauben, wenn sie bekannt wären. Und ich stelle mir die Frage, was von beiden eigentlich schlimmer ist...

Last not least gibt es Probleme mit der Technik. Es soll schon vorgekommen sein, dass das Gerät durch andere Funkfrequenzen oder sogar die Fernbedienung eines in der Nähe befindlichen Halsbandes an einem anderen Hund ausgelöst wurde. Der Strafreiz wird dann also einem Hund verabreicht, der einfach nur herumsteht oder gerade spielt oder sonst etwas tut. Das steigert die Erwartungsunsicherheit natürlich noch mehr und erhöht die Trefferquote auf Fehlverknüpfungen immens.
Zusätzlich löst es nicht immer zuverlässig aus, kann zum Beispiel durch Wetterlagen mit feuchter Luft (Nebel, Regen) verzögert oder gar nicht reagieren. Schließlich zeigt es auch nicht an, wann die Batterie leer ist, wodurch es passieren kann, dass der Auslöser gedrückt wird und nichts geschieht. Dann käme man durch das Ausbleiben des Strafreizes (wenn der Hund denn überhaupt verstanden hätte, wofür er eigentlich bestraft werden soll) in den Bereich der variablen Bestätigung, was das unerwünschte Verhalten sogar noch verstärkt.

Der Hund würde nämlich lernen, dass er das Verhalten nur immer wieder zeigen muss, bis er schließlich wieder zum Erfolg (in diesem Fall das Ausbleiben des Strafreizes und die erfolgreiche Durchführung des Verhaltens) kommt.

Man kann es also drehen und wenden, wie man will: Sprühhalsbänder sind ganz und gar nicht harmlos, im Gegenteil sogar sehr gefährlich. Manche Hunde werden durch sie so verunsichert, dass sie in die so genannte erlernte Hilflosigkeit fallen, was zur Folge hat, dass sie kaum noch Aktionen zeigen oder Handlungen anbieten, weil sie in ständiger Angst vor dem für sie unkalkulierbaren Strafreiz leben. Um diesen Tieren - und ihren verzweifelten Haltern - zu helfen, braucht es ein meist lang angelegtes, gut durchdachtes Training, das den Hund aus dieser erlernten Hilflosigkeit und seinen vielfältigen Ängsten wieder herausholt.

Sprühhalsbänder gaukeln dem Hundehalter vor, mal eben schnell per Fernbedienung eine Lösung für vermeintliche oder tatsächlich entstandene Probleme zu haben. Aber so einfach ist das nicht.

Hunde sind uns anvertraute, fühlende und denkende Lebewesen, die nicht beliebig manipulierbar sind und deren Lernverhalten sich von dem unseren ganz erheblich unterscheidet. Ich kann deshalb nur dringend  empfehlen, jeden Ausrüstungsgegenstand und jede Methode, der/ die durch Hersteller oder Trainer empfohlen wird, vor Anwendung am Hund genau zu prüfen, sich gut zu informieren und im Zweifelsfall nach dem guten alten Motto zu entscheiden, das auch für unsere Hunde gelten sollte: Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu.

 © Clarissa v. Reinhardt
        animal learn

 


    Aus für Teletakt
    Tierschützer begrüßen das Verbot von Elektroschockern zur Hundeerziehung.


    Strom darf nicht mehr zur Erziehung von Hunden verwendet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß der Einsatz von sogenannten Teletaktgeräten nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.
    Das Verbot wird von Tierschützern begrüßt. Jetzt fordert der Deutsche Tierschutzbund Konsequenzen für den Handel.

    Teletaktgeräte werden benutzt, um Hunde auch auf größere Distanzen zu
    beeinflussen. Dabei bekommt der Hund über ein Halsband Stromstöße, die sein Besitzer per Fernbedienung auslösen kann.

    "Wir freuen uns, daß das höchste deutsche Verwaltungsgericht unsere
    Rechtsauffassung und die durchweg ablehnende Haltung der Vorinstanzen zum Einsatz von Elektroreizgeräten in der Hundeausbildung bestätigt hat",
    kommentiert der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, das Urteil.
    Der Deutsche Tierschutzbund fordert den Handel auf, solche Produkte
    sofort aus dem Sortiment zu nehmen.

    http://www.natur.de/sixcms/detail.php?id=170487

Deutsche Tollwutverordnung geändert!
Jährliche Tollwutimpfung
wird nicht mehr verlangt
!


Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.

Dies ist der entscheidende neue Passus:

"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:

Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)

3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut

a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.

Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem Impfstoff Rabdomun geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel von Rabdomun besagt, daß der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion verleiht.

Diese Impfung muß nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heißt: Auch in Deutschland muß dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden!

Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr verlangt!

Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext angesprochenen Angaben des Herstellers zum Zeitraum, innerhalb dessen die Wiederholungsimpfung fällig wird.

In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht nichts über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes - es wird immer nur verwiesen auf die (bis Ende 2005 verlangte) jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend den Vorschriften der Tollwutverordnung.

Wir haben also bisher in Deutschland keine Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde, deren Beipackzettel etwas aussagt über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes.

Solange wir keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit der Angabe "Wiederholungsimpfung nach drei Jahren" oder ähnlich haben, ist es noch nicht möglich, ein Haustier in Deutschland für mehrere Jahre gegen Tollwut impfen zu lassen. Somit bleibt vorerst nur die Möglichkeit, das Tier während eines Urlaubs in einem europäischen Land, wo es Mehrjahrestollwutimpfstoffe gibt, nachimpfen zu lassen - diese Impfung muß dann in Deutschland anerkannt werden. (Zur Sicherheit eine Kopie des Beipackzettels mitnehmen! Und den Tierarzt bitten, daß er im Heimtierpaß einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig ist.)

(Mehrjahrestollwutimpfstoffe aus anderen Ländern über eine Apotheke importieren zu lassen ist offenbar nicht erlaubt. Daher bleibt vorerst nur die Möglichkeit, dem Tier in einem EU-Nachbarland einen Mehrjahresimpfstoff geben zu lassen.)

Fazit: Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember 2005 besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung. Das BMVEL hat mit der Änderung der Tollwutverordnung das deutsche Recht endlich an das EU-Recht angepaßt (siehe auch Beitrag "EU paradox" auf dieser Website.)

Tierhalter sollten das nutzen und ihre Hunde, Katzen und Frettchen nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen lassen, sobald es auch in Deutschland Impfstoffe mit deklariertem mehrjährigem Schutz gibt. Nach Berichten von Tierhaltern haben zumindest einige Hersteller vor, für ihre Produkte eine entsprechende Neuzulassung zu beantragen. Laut Paul-Ehrlich-Institut könnte binnen Monaten geschehen. Tierhalter sollten dann nur solche Tollwutimpfstoffe verabreichen lassen, die für mehrere Jahre gelten.