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Deutsche Tollwutverordnung geändert! Jährliche Tollwutimpfung wird nicht mehr verlangt!
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue
Passus:
"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor: (....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der
Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für
die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer
Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.
Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem
Impfstoff Rabdomun geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel von Rabdomun besagt, daß der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion verleiht.
Diese Impfung muß nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heißt: Auch in Deutschland muß dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden!
Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr verlangt!
Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext angesprochenen Angaben des Herstellers
zum Zeitraum, innerhalb dessen die Wiederholungsimpfung fällig wird.
In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht nichts über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes - es
wird immer nur verwiesen auf die (bis Ende 2005 verlangte) jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend den Vorschriften der Tollwutverordnung.
Wir haben also bisher in Deutschland keine Tollwutimpfstoffe
für Katzen und Hunde, deren Beipackzettel etwas aussagt über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes.
Solange wir keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit der Angabe "Wiederholungsimpfung nach drei
Jahren" oder ähnlich haben, ist es noch nicht möglich, ein Haustier in Deutschland für mehrere Jahre gegen Tollwut impfen zu lassen. Somit bleibt vorerst nur die Möglichkeit, das Tier während eines Urlaubs
in einem europäischen Land, wo es Mehrjahrestollwutimpfstoffe gibt, nachimpfen zu lassen - diese Impfung muß dann in Deutschland anerkannt werden. (Zur Sicherheit eine Kopie des Beipackzettels mitnehmen! Und den
Tierarzt bitten, daß er im Heimtierpaß einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig ist.)
(Mehrjahrestollwutimpfstoffe aus anderen Ländern über eine Apotheke importieren zu lassen ist offenbar nicht
erlaubt. Daher bleibt vorerst nur die Möglichkeit, dem Tier in einem EU-Nachbarland einen Mehrjahresimpfstoff geben zu lassen.)
Fazit: Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember
2005 besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung. Das BMVEL hat mit der Änderung der Tollwutverordnung das deutsche Recht endlich an das EU-Recht angepaßt (siehe auch Beitrag
"EU paradox" auf dieser Website.)
Tierhalter sollten das nutzen und ihre Hunde, Katzen und Frettchen nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen lassen, sobald es auch in Deutschland Impfstoffe mit
deklariertem mehrjährigem Schutz gibt. Nach Berichten von Tierhaltern haben zumindest einige Hersteller vor, für ihre Produkte eine entsprechende Neuzulassung zu beantragen. Laut Paul-Ehrlich-Institut könnte
binnen Monaten geschehen. Tierhalter sollten dann nur solche Tollwutimpfstoffe verabreichen lassen, die für mehrere Jahre gelten.
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