Vereinfachter Spendennachweis bis € 200,-

    Der sogenannte vereinfachte Spendennachweis einer Gebietskörperschaft oder aber auch einer gemeinnützigen Einrichtung (z.B. Verein, Kindergarten) mittels Überweisungsträger / Einzahlungsbeleg ist jetzt für Einzelspenden bis 200 € möglich (bisher 100 €). Für Spenden bis zu dieser Höhe reicht künftig also ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus.