Vereinfachter Spendennachweis bis € 200,-
Der sogenannte vereinfachte Spendennachweis einer Gebietskörperschaft oder aber auch einer gemeinnützigen Einrichtung (z.B. Verein, Kindergarten) mittels Überweisungsträger /
Einzahlungsbeleg ist jetzt für Einzelspenden bis 200 € möglich (bisher 100 €). Für Spenden bis zu dieser Höhe reicht künftig also ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als
Nachweis aus.
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